Urteil
Graz, 17.02.2012: Das Urteil gegen Hannes KARTNIG u.a. in 1. Instanz ist gefällt. Vernichtende 5 Jahre unbedingt für HK (im Bild mit Gattin Claudia) und 6,6 Mio EUR Strafe (zusätzlich zum hinterzogenen Steuerbetrag). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger und auch der Staatsanwalt(!) meldeten Nichtigkeit und Berufung an!